Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor Hitze schützen

Von Katja Grüner
24. Juli 2013

Auf den Hochsommer und die heißen Temperaturen hat jeder gewartet, doch leider kann man nicht jeden Tag ins Schwimmbad oder an den Baggersee gehen, wenn man arbeiten muss. Dies fällt bei großer Hitze besonders schwer, da der Kreislauf oft schlapp macht, Kopfschmerzen und Konzentrationsprobleme auftreten. Arbeitgeber sind da in der Pflicht, ihre Angestellten vor Hitze zu schützen, dies ist auch gesetzlich geregelt.

So soll die Temperatur in Arbeitsräumen maximal 26 Grad betragen, einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht. Elektrische Geräte wie Lampen, Drucker oder Computer geben zusätzlich Wärme ab und sollten nur in Betrieb genommen werden, wenn es unbedingt notwendig ist. Auch muss der Arbeitgeber Sonnenschutzmaßnahmen treffen, wie Jalousien an den Fenstern oder Oberlichtern.

Mitarbeiter, denen aufgrund gesundheitlicher Probleme bei Hitze ein Attest ausgestellt wurde, haben an sehr heißen Tagen ein Recht auf Arbeitsfreistellung. Dies gilt auch für stillende Mütter und Schwangere. Liegen die Ozonwerte im Höchstbereich, so müssen Außenarbeiten auf ein Minimum begrenzt werden.