Arbeitnehmer aufgepasst: Schlechtes Arbeitszeugnis kann zu Schadensersatzanspruch führen

Von Marion Selzer
20. November 2012

Wie die Richter vom Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven geurteilt haben, kann ein Arbeitszeugnis mit extrem negativen Bewertungen zu einem Schadensersatzanspruch führen.

Das gilt nach Ansicht der Richter dann, wenn dem Arbeitnehmer durch das Zeugnis potentielle Arbeitsstellen durch die Lappen gehen.

Mit einem zu schlecht ausgestellten Zeugnis untermauert der ehemalige Chef dem Betroffenen womöglich die Chance auf einen neuen Job. Kann ein Arbeitnehmer nachweisen, dass er ein Jobangebot nicht bekommt, wegen seinem Arbeitszeugnis, soll er einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Die Höhe des Anspruchs richtet sich dabei nach dem fiktiven Gehalt, das der Job eingebracht hätte und umfasst eine Dauer von sechs Wochen.