Arbeitszeugnis: Erwähnung der Elternzeit stellt keine Diskriminierung dar

Von Katja Grüner
30. Juli 2013

Vor dem Landesarbeitsgericht Köln klagte eine Arbeitnehmerin auf Schadenersatz gegenüber ihrem Arbeitgeber. Sie war nicht damit einverstanden, dass dieser die Elternzeit in ihrem Arbeitszeugnis erwähnte, nachdem ihr die Kündigung ausgesprochen wurde.

Die Mitarbeiterin war in dem Unternehmen von 2004 bis 2010 beschäftigt und ein Jahr davon in Elternzeit. Sie fand die Erwähnung diskriminierend, so dass sie auf Schadenersatz klagte. Diesem wurde vom Gericht jedoch nicht statt gegeben, da dieses die Erwähnung der Elternzeit nicht als Diskriminierung ansah.

Nachfolgende Arbeitgeber hätten ein Recht auf eine lückenlose Dokumentation der Tätigkeiten eines neuen Mitarbeiters, so dass auch längere Ausfallzeiten in der Firma aufgeführt werden müssen.