Arbeitsamt droht Vierjährigem das Kindergeld zu streichen wegen fehlender Berufsausbildung

Von Melanie Ruch
27. Februar 2012

Familie Haubold aus Frankenberg erhielt überraschend Post vom Arbeitsamt Chemnitz. In dem Schreiben forderte die Behörde die Eltern auf, eine Bescheinigung über die abgeschlossene Berufsausbildung ihres Sohnes Tom einzureichen. Sollte dies nicht bald erfolgen, würde man ihnen das Kindergeld streichen. So weit so gut.

Allerdings ist der kleine Tom gerade einmal vier Jahre alt und in diesem Alter ist eine abgeschlossene Ausbildung eher unüblich. Also antwortete Toms Mutter auf dem beigefügten Vordruck, dass sie diese Unterlagen frühestens im Jahr 2026 vorweisen könnten und Tom in seinem Alter noch nicht einmal wisse, was er später einmal werden wolle.

Das Arbeitsamt zeigte sich nach diesem Schreiben sehr peinlich berührt und entschuldigte sich sofort bei der Familie. Gegenüber der "Bild"-Zeitung gab Amtssprecher Frank Vollgold zu, dass es sich um einen großen Fehler gehandelt habe und man der Familie selbstverständlich weiterhin Kindergeld zahlen werde.