Arbeitsgericht hat entschieden - wer sich mehrfach verspätet krankmeldet, dem darf gekündigt werden

Von Cornelia Scherpe
18. August 2011

Das Landesarbeitsgericht der Stadt Frankfurt am Main hat ein Urteil gesprochen, auf das nun alle Arbeitnehmer sehr gut achten sollten. In dem speziellen Fall war einem Mann gekündigt worden, nachdem er sich mehrfach verspätet krankgemeldet hatte. Obwohl er tatsächlich Probleme mit der Wirbelsäule hatte, kündigte ihm der Arbeitgeber, da die Krankmeldung wiederholt zu spät abgegeben wurde.

Der Fall kam vor Gericht, da der Erkrankte sich zu unrecht entlassen fühlte. Das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main entschied jedoch zu Gunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung sei nicht nach einem einmaligen Abgeben nach der Krankmeldungs-Frist ausgesprochen worden, sondern erst nachdem sogar mehrere Hinweise an den Arbeitnehmer erfolgt waren, er möge sich frühzeitig melden.

Eine Kündigung ist also legitim, wenn die Arbeitsunfähigkeit zu spät gemeldet wird.