Auch auf der Piste muss man sich ausweisen können
Auch beim Ski- oder Snowboardfahren muss man immer seinen Personalausweis dabei haben. Wie nämlich die Regeln des Internationalen Ski-Verbandes (FIS) besagen, besteht auch auf der Piste eine Ausweispflicht, denn jeder muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben, auch wenn er nur Zeuge ist.
Auf diese Tatsache weisen die "Freunde des Skisports" im Deutschen Skiverband (DSV) in Planegg bei München hin, denn in den FIS-Regeln steht dies als zehnter Punkt. Über alle zehn FIS-Regeln kann man sich auch über das Internet informieren.