Auch bei Sonnenmilch und Sonnencreme mit der Aufschrift "wasserfest" ist Nachcremen Pflicht

Empfehlungen der Stiftung Warentest zum Kauf und Auftragen eines guten Sonnenschutzes

Von Cornelia Scherpe
30. Juni 2010

Gerade wenn man mit den Kleinen ins Freibad will, wird es schnell stressig, denn Kinder und Jugendliche wollen am Liebsten sofort raus aus den Straßenklamotten und ab ins Wasser. Für Eltern empfiehlt es sich dann besonders, Sonnenmilch oder Sonnencreme zu kaufen, auf der ganz deutlich "wasserfest" steht. So können sie sicher sein, dass ihre Lieblinge auch im Schwimmbecken vor gefährlicher UV-Strahlung geschützt sind.

Nachcremen bleibt unabdingbar

Dennoch warnen Ärzte und Stiftung Warentest: Das Etikett "wasserfest" heißt nicht, dass man sich einmal eincremt und dann den ganzen Tag vor negativen Folgen der Sonne geschützt ist. Auch hier ist ein regelmäßiges Nachcremen absolute Pflicht. Denn auch wasserfeste Cremes verlieren ihren Schutz im Wasser, wenn auch erst nach einer gewissen Zeit.

Stiftung Warentest warnt ausdrücklich: "Wasserfest" ist ein Produkt dann, wenn es circa eine halbe Stunde im Wasser hält. Nach jedem Besuch im kühlen Nass sollten Eltern und Kinder sich also aufs Neue eincremen.

Guter UV-Schutz muss übrigens nicht teuer sein. Bei den dieses Jahr von der Stiftung Warentest getesteten Cremes waren die günstigen Produkte oft die Besten.