Auch die Gartenarbeit zählt zu Handwerkertätigkeiten und sind steuerlich absetzbar
Seit einigen Jahren können Kosten für Handwerker bei Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten bei der Jahreseinkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Hierbei können 20 Prozent, aber maximal 1.200 Euro, von den Lohnkosten, wobei auch Maschinenmieten und Fahrtkosten zählen, aber nicht das Material, bei der Steuer angeben werden.
Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass unter diesen Handwerkerarbeiten auch Gartenarbeiten fallen, hierbei auch Neuanlagen im Garten des selbst genutzten Hauses. Zuvor hatte das zuständige Finanzamt wie auch danach das Finanzgericht sich dagegen entschieden, aber der BFH stellte sich auf die Seite der Kläger, so dass auch eine Neuanlage unter die Steuervergünstigung fällt.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Auch-Neuanlegen-ist-absetzbar-article5500611.html Abgerufen am 22. Februar 2012