Auch fragwürdige Verkehrsschilder sind bindend

Von Marion Selzer
3. Dezember 2012

Selbst wenn Verkehrsschilder auf den ersten Blick fragwürdig erscheinen und sich deren Sinn nicht direkt erkennen läßt, sind diese rechtlich bindend. Das gilt sogar für rechtswidrig aufgestellte Verkehrsschilder.

Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde kürzlich der Fall eines Volvo-Fahrers verhandelt, der eine Feuerwehrzufahrt blockierte. Das Auto wurde von der Polizei abgeschleppt und ein Bußgeld von 121,38 Euro plus zusätzlich 75 Euro Verwaltungsgebühr wurde verhängt.

Der Fahrer wollte die Zahlung verweigern, da seiner Meinung nach an der besagten Stelle keine Feuerwehreinfahrt sei, obwohl diese mit einem Hinweisschild kenntlich gemacht wurde. Der Richter entschied, dass Verkehrsschilder jeglicher Art Verwaltungsakte und dementsprechend bindend seien.