Mit einer Patientenverfügung für den Notfall vorsorgen - worauf ist bei der Erstellung zu achten?

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
19. Mai 2014

Für den Fall, dass man aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls plötzlich nicht mehr dazu in der Lage ist, selbst seinen Willen zu äußern, beispielsweise in Sachen medizinische Versorgung, gibt es die Patientenverfügung. Man sorgt also für den Notfall vor, um sicher zu gehen, so behandelt und versorgt zu werden, wie man es selbst möchte.

Die Verfassung empfiehlt sich schon aus dem Grund allein, dass Ärzte - sollte es zum Ernstfall kommen - quasi selbst entscheiden müssen, was für den Patienten das Beste ist. Zwar können sie zur Hilfe die engsten Verwandten befragen, jedoch ist es die Aufgabe der Mediziner, schließlich die geeignete Lösung abzuwägen.

Nützliche Hinweise zur Erstellung einer Patientenverfügung

Damit das Schriftstück gültig ist, muss sein Verfasser die Volljährigkeit erlangt haben; die Erstellung muss aus freien Stücken erfolgen. Des Weiteren sollte man wissen, dass die Verfügung nur für solche Fälle greifen kann, die genau beschrieben werden.

Was die formalen Aspekte angeht, dürfen Name, Datum und Unterschrift nicht fehlen. Um Zweifel an der gesundheitlichen Verfassung des Betroffenen zu vermeiden, wird empfohlen, dass ein Zeuge diese durch seine Unterschrift bestätigt, so zum Beispiel der Hausarzt oder aber auch ein Verwandter.

Viele Menschen greifen bei der Erstellung auf Muster aus dem Internet zurück; dies ist jedoch nicht zu empfehlen. Die Äußerungen der Wünsche sollten wie bereits erwähnt so detailliert wie möglich beschrieben werden und können beispielsweise das Koma oder die Demenz betreffen. Auch ob man seine Organe im Todesfall spenden möchte, gehört in eine Patientenverfügung.

Natürlich können nicht alle möglichen Fälle beschrieben werden. Generelle Beschreibungen, so etwa die persönliche Definition eines menschenwürdigen Lebens können dem behandelnden Arzt eine Hilfestellung zur Entscheidung bieten.

Bevor man das Dokument erstellt, empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Hausarzt sowie den Angehörigen, um die Vorstellungen des Betroffenen zu besprechen. Ist die Verfügung verfasst, behält sie ihre Gültigkeit; eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Aussagen kann jedoch nicht schaden.

Wichtig ist, dass das Schriftstück im Ernstfall gefunden wird, so sollten die Verwandten über den Lagerort Bescheid wissen.