Auch im Karneval ist der Jugendschutz zu beachten
Besonders jetzt, wo es auf den Höhepunkt der diesjährigen Faschingszeit, oder im Rheinland der Karneval, zugeht, sind die dortigen Prinzenpaare verstärkt im Einsatz. Aber in manchen Städten haben sich weniger Erwachsene als Prinzenpaar beworben und so stehen hier die Kinder-Prinzenpaare im Mittelpunkt.
Aber dabei müssen auch die Veranstalter bei den Karnevalssitzungen den Jugendschutz beachten, das heißt kein Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren. Zusätzlich dürfen dann Minderjährige nicht mehr nach 22.00 Uhr auf einer Bühne auftreten, aber wenn die Eltern dabei sind, so dürfen minderjährige Prinzenpaare auch länger bei den Veranstaltungen dabei sein.
Quelle
- http://www.sueddeutsche.de/muenchen/minderjaehrige-faschingsprinzenpaare-prinzessin-auf-orangensaft-1.1271031 Abgerufen am 1. Februar 2012