Wenn Feiern zur Pflicht wird - Faschingsumzug als schulische Veranstaltung

Von Marion Selzer
6. Februar 2012

Weil der Faschingsumzug in Gonesenheim bei Mainz als schulische Veranstaltung zählt, müssen Schüler einiger Schulen aus Mainz daran teilnehmen. Wer nicht mitgehen möchte, braucht wie bei einem sonstigen Fehltag eine schriftliche Entschuldigung der Eltern.

Die Verpflichtung zur Teilnahme sei an den betreffenden Schulen mit dem Elternbeirat abgesprochen worden und es bestünde daher kein Grund zur Aufregung, so die Schulleiter der teilnehmenden Schulen.