Auch Schichtarbeiter haben Anspruch auf Teilzeit
Wie das Kölner Landesarbeitsgericht laut Angaben des Deutschen Anwaltsvereins im Fall eines Maschinenführers, der nach zweijähriger Elternzeit wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren wollte, entschieden habe, hätten auch Schichtarbeiter Anspruch auf Teilzeit, sofern dem Teilzeitwunsch keine betrieblichen Gründe entgegenstünden.
Zwar habe das Gericht eingeräumt, dass ein Teilzeitgesuch eines Schichtarbeiters Arbeitgeber vor besondere Herausforderungen bezüglich der organisatorischen Umstellung stelle. Doch spätestens dann, wenn die Intention der Teilzeit in einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie läge, müsse klar zugunsten des Arbeitnehmers entschieden werden.
Als schlagendes Argument hätten die involvierten Richter angeführt, das es ein geradezu elementares Ziel für die Gesamtgesellschaft sein müsse, besagte Vereinbarkeit bestmöglich zu fördern.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Teilzeitanspruch-gilt-auch-fuer-Schichtarbeiter-article11155471.html Abgerufen am 23. August 2013