Auch wenn die Eltern zerstritten sind, berechtigt dies nicht zum alleinigen Sorgerecht
Haben sich die Eltern auseinandergelebt und können auf Grund eines Streits nicht einmal mehr vernünftig miteinander reden, ist dies noch lange kein Grund das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder aufzuheben. Dies hat nun das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Fall entschieden.
In dem vorliegenden Fall hatten sich die geschiedenen Eltern bei einem Streit so sehr in die Wolle gekriegt, dass sie nur noch über Zettel miteinander kommunizierten. Die Mutter beantragte daraufhin das alleinige Sorgerecht für das Kind, doch das Gericht entschied zu Gunsten des Vaters und beließ es beim gemeinsamen Sorgerecht.
Die Begründung: da sich das Kind weiterhin sowohl mit der Mutter als auch mit dem Vater gut versteht und offensichtlich nicht unter dem Streit der Eltern leidet, besteht keine Notwendigkeit das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben.