Auf Kundenparkplätzen ist Parken außerhalb der Öffnungszeiten oft nicht erlaubt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
11. Juni 2012

Wenn ein Autofahrer außerhalb der Öffnungszeiten auf einem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums oder eines Restaurants seinen Wagen parkt, muss er unbedingt die Schilder "Nur für Kunden beim Einkauf" oder "Nur für Gäste" beachten, denn ansonsten könnte es teuer werden.

So hatte ein Restaurantbesitzer den Abschleppdienst geordert, weil eine Autofahrerin ihren Wagen auf seinem Parkplatz außerhalb der Öffnungszeit dort abgestellt hatte. Doch kurz bevor der Abschleppdienst eintraf, war auch die Autofahrerin an ihrem Wagen, doch wollte sie die Kosten für die Anfahrt des Abschleppwagens nicht bezahlen, so dass es zur Klage kam.

Aber das Landgericht in Lübeck gab dem Gaststättenbesitzer Recht und auch der Einwand der Fahrerin, dass sie abends das Restaurant besuchen und einen Tisch reservieren wollte, wurde vom Richter nicht akzeptiert, denn zur fraglichen Zeit war sie kein Gast und ob sie tatsächlich die Absicht für den Gaststättenbesuch hatte, dies konnte die Frau nicht beweisen. So könnte im Prinzip jeder sein Auto dort außerhalb der Öffnungszeiten parken, weil er vielleicht einmal dort einkehren will.