Aufhebungsvertrag - Gütliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und -geber nicht immer von Vorteil

Von Marion Selzer
13. März 2013

Ein Aufhebungsvertrag kann eine gute Alternative zu einer Kündigung darstellen, denn er ist kostengünstig und schont die Nerven, weil man im Guten auseinandergeht.

Allerdings kann eine gütliche Einigung zwischen Chef und Arbeitnehmer auch Nachteile haben. Das gilt insbesondere dann, wenn der Aufhebungsvertrag dazu dient, den Kündigungsschutz auszuhebeln.

Daher raten Experten, den Vertrag von der Gewerkschaft oder einem Rechtsexperten durchlesen zu lassen. Arbeitnehmer müssen hierbei bedenken, dass sie den Vertrag anders als eine Kündigung nicht anfechten können.

Außerdem kann ein zu hoher Abfindungsvertrag zu einer Sperre bei der Agentur für Arbeit führen. Nicht immer lohnt sich eine gütige Einigung.