Klempner arbeitet schwarz bei Firmenkundin - Kündigung ist rechtens

Von Ingo Krüger
16. April 2013

Schwarzarbeit ist in Deutschland weit verbreitet. Fliegt eine solche illegale Tätigkeit jedoch auf, drohen nicht nur Strafen, sondern auch der Verlust des Arbeitsplatzes. So durfte eine Klempnerei einem Angestellten kündigen, da dieser bei einer Kundin seines Arbeitgebers schwarz gearbeitet und das Geld für sich behalten hatte. Das entschied jetzt das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) (Az.: 16 Sa 593/12).

Der Handwerker hatte in der Küche und im Keller Abflussrohre untersucht und ausgewechselt. Für seine Tätigkeit verlangte er 900 Euro in bar. Eine Quittung gab er der Kundin jedoch nicht, das Geld händigte er seinem Chef nicht aus.

Da die Arbeit aber mangelhaft ausgeführt worden war, beschwerte die Frau sich bei dem Unternehmen. Dadurch flog die Schwarzarbeit auf und die Klempnerei kündigte ihrem Mitarbeiter fristlos. Dagegen klagte der Monteur. Das LAG entschied jedoch zugunsten der Firma. Der Angestellte habe durch sein Konkurrenztätigkeit seine arbeitsvertraglichen Pflichten massiv verletzt, urteilten die Richter.