Aufklärungspflicht: Was beim Beauty-Doc beachten sollten

Von Katharina Cichosch
8. August 2012

Als Schönheitsoperation gilt ein Eingriff, wenn er ausschließlich oder vorwiegend aus ästhetischen Gründen durchgeführt wird. Die Krankenversicherungen finanzieren einen solchen Eingriff nicht. Und trotzdem gilt hier selbstverständlich derselbe hohe Anspruch an Sicherheit und Aufklärung des Patienten: Ärzte, die dem nicht oder nur in ungenügendem Maße nachkommen, sind unseriös. So gehört die ausdrückliche Nennung möglicher Risiken unbedingt in das persönliche Aufklärungsgespräch, wie die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie betont.

Eine solche Nennung ist auch gesetzlich verankert - in der sogenannten Aufklärungspflicht. Ein seriöser Facharzt kennt sich auf seinem Fachgebiet aus und kann seine Patienten individuell beraten, ohne einen Eingriff zu empfehlen oder gar aufzudrängen. Damit das so bleibt, gelten in Deutschland strenge Regeln für den Behandlungsablauf. So hat der Patient eine gesetzlich eingeräumte Bedenkzeit, die mindestens zwischen Aufklärungsgespräch und OP-Termin liegen muss. Der Druck, eine schnelle Entscheidung zu fällen, soll somit vermieden werden.