Aufsichtspflicht für Eltern gelockert

Von Marion Selzer
24. Januar 2012

Das Oberlandesgericht aus Koblenz hat nun entschieden, dass Eltern nicht immer für ihre minderjährigen Kinder haften und lockert damit die Grenzen für die Aufsichtspflicht von Erziehungspersonen. Im konkreten Fall ging es um ein fünf Jahre altes Kind, das beim Fahrradfahren einen Rentner verletzte. Das Kind fuhr einige Meter vor der Mutter auf einem Gehweg und fuhr in den Rentner hinein.

Daraufhin verklagte der Rentner die Mutter des Kindes auf Schadensersatz, weil diese wegen Verletzung der Aufsichtspflicht für den Vorfall verantwortlich sei. In erster Instanz bekam der Kläger Recht, allerdings befanden die Richter vom Oberlandesgericht, dass es in diesem konkreten Fall zu keiner Verletzung der Aufsichtspflicht gekommen sei, weil sich das Kind stets in Sicht- und Hörweite der Mutter befunden habe. Die Mutter braucht daher nicht für den Schaden aufzukommen.