Aus Mietobjekt wird Eigentumsobjekt: Mieter müssen zuerst gefragt werden

Von Marion Selzer
6. August 2012

Wird ein Miethaus in eine Eigentumswohnung umgewandelt, dann haben die ansässigen Mieter ein Vorkaufsrecht. Das soll die Mieter schützen, unerwartet ohne Dach über dem Kopf zu stehen. Sie müssen die Wohnung aber nicht sofort kaufen, sondern können mit ihrer Entscheidung solange warten, bis ein Käufer gefunden ist. Wird ein notarieller Vertrag mit dem potentiellen Käufer vorgelegt, kann der Mieter entscheiden, ob er zu den gleichen Konditionen zuschlagen möchte oder nicht.

Auch wenn das Objekt an einen anderen Eigentümer verkauft wird, genießen die Mieter einen besonderen Kündigungsschutz. Mindestens drei Jahre muss der neue Eigentümer die Mieter dulden, außer es liegen driftige Gründe vor, die eine vorzeitige Kündigung rechtfertigen.