Bei Mieterhöhung gilt auch der Mietspiegel einer Nachbargemeinde

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
17. Juni 2010

Wenn Vermieter die Miete erhöhen wollen, so können sie sich auch auf den Mietspiegel der Nachbargemeinde berufen, wenn für den eigenen Ort keiner existiert.

Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) so entschieden. Bei dem Fall handelte es sich um eine Wohnung in Baden-Württemberg, wo also der Vermieter den Mietspiegel aus der Nachbarstadt Schorndorf für seine monatliche Mieterhöhung über 76,69 Euro heranzog. Als Begründung gab der Vermieter an, dass der Ort der Wohnung, Backnang, für den es aber keinen Mietspiegel gibt, vergleichbar mit dem Nachbarort Schorndorf sei, was auch ein Gutachten eines Sachverständigen ergab, so dass das Gericht dem Vermieter Recht gab.