Ausländische Billig-Zigaretten dürfen verschenkt werden

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass im EU-Ausland als Geschenk gekaufte Zigaretten nicht versteuert werden müssen

Von Marion Selzer
2. Dezember 2011

Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden: Wer bei einem Auslandsaufenthalt in europäischen Ländern günstige Zigaretten-Packungen kauft, und zwar nicht um sie selber zu rauchen, sondern um sie zu verschenken, braucht ebenfalls keine deutschen Steuern zu zahlen. Dies gilt zumindest, wenn es sich beim Beschenkten um eine Person aus der Familie handelt.

Zoll nimmt Frau mitgebrachte Zigaretten weg

Grund für den Entscheid war die Klage einer Familie, die gegen die bisher übliche Praxis des Zolls vor Gericht protestierte. Eine Frau war zusammen mit Großeltern und Vater nach Polen gereist und jeder hatte vor der Rückreise je eine Stange Zigaretten gekauft. In Deutschland angekommen hatten Großeltern und Vater der Frau ihre Stangen geschenkt.

Erst danach kam die Klägerin durch eine bewegliche Zollkontrolle, die ihr den Großteil der Stangen weggenommen hatte. Der Grund: Großeltern und Vater hätten die Tabakwaren nicht für ihren Eigenbedarf gekauft, daher müsse die Ware auch in Deutschland versteuert werden.

Auch bei Erwerb als Mitbringsel oder Geschenk kann es sich um Eigenbedarf handeln

Die Richter vom höchsten Finanzgerichtin Deutschland widersprachen dieser Ansicht des Zolls. Als Verbraucher dürfe man auch dann Zigaretten zu günstigen Preisen aus dem Ausland mitbringen, wenn man gar nicht selbst rauche. Zudem könne es sich auch dann um einen Eigenbedarf handeln, wenn man die Waren als Mitbringsel oder Geschenk erwerbe.

Durch die Erschließung des europäischen Binnenmarktes, sei es gewährleistet, dass man Waren wie Zigaretten oder auch Alkohol aus dem Ausland bis zu einer bestimmten Obergrenze steuerfrei nach Deutschland einführen dürfe. Dieser Vorteil müsse auch für Nichtraucher gelten, so der BFH.