Auszahlungen von Rentenversicherungen müssen eventuell versteuert werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
1. September 2011

Wer vor dem Jahr 2005 eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen hatte, die auch schon wenigstens zwölf Jahre lang lief, braucht diese in der Regel nicht versteuern. Aber es gibt dabei auch Ausnahmen, wie eine Frau jetzt erfahren musste. Als sie nämlich ihre Rentenversicherung, die im Jahr 1993 mit Kapitalwahlrecht und einer Einmalzahlung von 51.000 Euro abgeschlossen wurde, sich im Jahr 2006 als Einmalzahlung auszahlen ließ und von den gesamten 107.757 Euro waren auch 54.400 Zinsen, musste sie die Zinserträge nun versteuern. Gegen diese Besteuerung klagte die Frau vor dem Hessischen Finanzgericht und verlor.

So sind auch ältere vor 2005 abgeschlossene Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht nur dann steuerfrei, wenn sie regelmäßig angespart wurden, anderseits müssen sie als Rente ausgezahlt werden, wenn sie steuerbegünstigt sein sollen. So ist also eine Kombination zwischen Kapitalwahlrecht und der Einmalzahlung nicht steuerbegünstigt.