Auszubildender erhält Geldstrafe und Fahrverbot für Teilnahme an illegalem Autorennen

Von Ingo Krüger
2. Mai 2013

Wer bei einem illegalen Straßenrennen erwischt wird, riskiert Fahrverbot und eine hohe Geldstrafe. Eine vorherige Absprache aller Beteiligten zu einem Rennen ist für eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nicht erforderlich. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Az.: 1 RBs 24/13).

Im aktuellen Fall hatte ein 24-jähriger Auszubildender aus Dortmund sich zusammen mit mindestens drei weiteren Fahrern an einem illegalen Autorennen beteiligt. Sie fuhren im öffentlichen Straßenraum mehrfach im Kreis, dabei beschleunigten die Wagen nach Angaben von Zeugen sehr stark. Der Angeklagte bestritt die Teilnahme und sagte, er sei nur zufällig vorbeigekommen.

Das Gericht schenkte den Äußerungen des 24-Jährigen jedoch keinen Glauben und verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot.