Autofahrer, die ihren Führerschein im Ausland gemacht haben, müssen dort gewohnt haben

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
27. Februar 2010

Viele Autofahrer, deren Führerschein eingezogen wurde, beispielsweise wegen Alkohol (mit größerer Promille) oder weil das Punktekonto in Flensburg voll war, sind einfach für ein paar Wochen ins Nachbarland Polen gefahren und haben dort ihren neuen Führerschein gemacht. Aber dafür muss man laut der sogenannten Wohnsitzerfordernis dort auch wenigstens 185 Tage gewohnt haben und dies nachweisen können. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Behörden und Gerichte dies überprüfen dürfen.

Wenn das betreffende EU-Land aber dies nicht bestätigen kann, so ist der im Ausland erworbene Führerschein nicht gültig. Bei einem Fall hatten zwei deutsche Autofahrer in Polen ihren "neuen" Führerschein erworben, aber nicht die 185 vorgeschriebenen Tage dort gewohnt, was sie vor Gericht später auch zugaben. Aber das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in Nordrhein-Westfalen muss nun für diese Fälle sich dies noch von den polnischen Behörden bestätigen lassen. Man schätzt, dass etwa 15.000 Deutsche mit polnischen Führerscheinen unterwegs sind.