Bahncard, Bafög, Unterhalt - neue Regelungen ab August 2015

Wir offerieren einen Überblick, über die Änderungen, die ab dem 1. August in Kraft treten

Von Dörte Rösler
4. August 2015

Friseure bekommen höheren Mindestlohn und für Trennungskinder gibt es mehr Unterhalt. In Bayern tritt die Mietpreisbremse in Kraft, und die Deutsche Bahn wirbt mit neuen Bahncards. Was sich ab dem 1. August sonst noch ändert, lesen Sie hier im Überblick.

Unterhalt für Trennungskinder

Seit 2010 waren die Bedarfssätze der "Düsseldorfer Tabelle" nicht mehr verändert worden. Nun steigt der Unterhalt für Kinder um durchschnittlich 3,3 Prozent an. Väter oder Mütter mit einem Nettoverdienst von 1500 Euro müssen für Kinder bis sechs Jahren etwa 328 Euro statt bisher 317 Euro zahlen. Sechs- Elfjährige haben Anspruch auf 376 Euro, bis zur Volljährigkeit werden 440 Euro fällig.

Bafög für Studenten

Ab August haben auch Studenten mit einer vorläufigen Zulassung zum Masterstudium Anspruch auf Bafög. Falls sie innerhalb des folgenden Jahres nicht endgültig zugelassen werden, müssen sie das Geld allerdings zurückzahlen. Außerdem steigen die Überbrückungszahlungen, wenn Studenten finanzielle Hilfe benötigen, bevor das Bafög-Amt über ihren Antrag entschieden hat.

Neue Bahncards für alle

Die Fernbusse setzen die Bahn zunehmend unter Druck. Um Zugfahrten attraktiver zu machen, setzt die Deutsche Bahn nun auf ein neues BahnCard-Modell. Einsteiger bekommen die

  • BahnCard 25,
  • Bahncard 50 und
  • BahnCard 100

künftig auch als dreimonatiges Probeabo. Junge Menschen mit 26 Jahren können außerdem eine ermäßigte "My BahnCard 50" erwerben: für 69 Euro statt 255 Euro pro Jahr.

Mindestlohn für Friseure

Seit dem 1. August gilt der zum Jahresanfang eingeführte Mindestlohn von 8,50 Euro auch für Friseure. Im Westen verdienten angestellte Friseure bisher mindestens 8 Euro, im Osten nur 7,50 Euro.

Mietpreisbremse in Bayern

Mit Bayern hat nun das vierte Bundesland eine Mietpreisbremse eingeführt. Nachdem am 1. Juni bereits

ein Preislimit für angespannte Wohnungsmärkte festgelegt haben, ziehen jetzt 144 bayrische Kommunen nach. Bei Neuvermietungen darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete steigen.

Erbrecht für Vermögen innerhalb der EU

Die neue neue Erbrechtsverordnung der EU tritt zum 17. August in Kraft. Sie vereinfacht die Besteuerung von grenzüberschreitenden Erbschaften. Entscheidend ist nun, in welchem Land der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ausnahmen gelten nur, wenn der Verstorbene in seinem Testament ausdrücklich des Erbrecht seines Heimatstaates angeordnet hat.