Banken müssen dem Kunden auch Auskunft über alte Sparbücher geben
Das Oberlandesgericht in Frankfurt hatte entschieden, dass die Banken einem Kunden über ein altes "vergessenes" Sparbuch dementsprechende Auskunft über das Guthaben geben und auch den anfallenden Geldbetrag auszahlen müssen.
Bei dem Fall handelte es sich um ein im Jahr 1959 angelegtes Sparbuch, das der Vater des Klägers seinerzeit angelegt hatte und erst auch dem dem Tod der Mutter in seine Hände gelangt war.
Die betroffene Bank hatte zuerst dem Kläger die Auskunft über das Guthaben, es handelte sich um mehrere tausend Euro, verweigert und später auch die Auszahlung, worauf es zur Klage vor Gericht kam.