Bars mit WLAN müssen wegen Abmahnungswelle schließen

Von Max Staender
10. April 2012

In zahlreichen Cafe's und Bars können Kunden dank WLAN mit ihrem Laptop auch kostenlos ins Internet gehen. Mittlerweile müssen die Besitzer den Kunden jedoch eine umständliche Anmeldeprozedur zumuten und können nicht wie gewohnt ein kurzes Passwort für alle vergeben. Der Grund dafür sind unzählige Abmahnschreiben von Anwälten, da die Kunden in den Bars oftmals Urheberrechte verletzen. Kein Barbesitzer weiß schließlich, was die Kundschaft gerade im Internet macht - sei es surfen oder auch illegal Musik und Videos herunterladen.

Es ist wegen dem Fernmeldegeheimnis außerdem gesetzlich verboten, dass die Gastwirte überprüfen, auf welchen Webseiten sich die Kunden herumtreiben. Die Abmahnanwälte behaupten zumindest, dass die Gastwirte haftbar sind, da die Raubkopierer schließlich von deren Anschluss aus ins Internet gehen. Derartige Urteile sind jedoch umstritten und es bislang gibt es dafür keine einheitliche Regelung. Fest steht jedoch, dass des Geschäftsmodell vieler Bars und Cafes im heutigen Internetzeitalter durch solche Abmahnungen massiv gefährdet werden.