Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt Bettensteuer in München

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. März 2012

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Abgabe von 2,50 Euro pro Nacht, die sogenannte "Bettensteuer", als rechtswidrig bezeichnet, die den Steuererleichterungen für das Übernachtungsgewerbe widerspricht. Im Jahr 2010 wurde der Umsatzsteuersatz von 19 auf 7 Prozent reduziert.

So wird also die Stadt München etwa 23 Millionen Euro im Jahr weniger Einnahmen haben, doch soll der Stadtrat, laut dem Kämmerer Ernst Wolowicz, Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen, denn in anderen Bundesländern, so auch in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen gibt es diese Steuer. Trotz dieser Zusatzsteuer ist die Zahl der Besucher in dem thüringischen Weimar sogar noch angestiegen.