Beamte haben Anspruch auf Urlaubsgeld, auch wenn der wegen Erkrankung nicht wahrgenommen werden kann
Wie der Europäische Gerichtshof nun entschieden hat, haben Beamte einen Anspruch auf Urlaubsgeld, auch wenn dieser wegen einer Erkrankung nicht angetreten werden kann. Allerdings kann ein Beamter nicht mehr als vier Wochen pro Kalenderjahr erstattet bekommen.
Anlass für den Entscheid war die Klage eines Feuerwehrmanns aus Frankfurt, der seinen Arbeitgeber auf die Zahlung von Urlaubsgeld über zwei Jahre verklagte, obwohl er diesen wegen einer Erkrankung nicht wahrnehmen konnte.