Behinderte Mitreisende? Kein Grund für Schadensersatz
Ein Ehepaar aus München verlangte von ihrem Reiseunternehmen die Kosten für eine Busreise erstattet, weil eine blinde Frau mit an Bord war. Wegen ihrer Behinderung benötigte die Dame eine Intensivbetreuung und störte damit des Öfteren den Ablauf der Reise.
Das Unternehmen verweigerte die Zahlung und der Fall landete vor Gericht. Die Klage wurde abgewiesen, weil das Zulassen von behinderten Mitreisenden nicht als Pflichtverletzung des Reiseunternehmens gewertet werden kann.
Einem Schadensersatzanspruch wegen einer mangelhaften Reise könne daher nicht stattgegeben werden.