Geld zurück für Fluggäste - Airline muss Flugpreis bei Stornierung komplett erstatten

Von Dörte Rösler
7. Juli 2014

Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt könnte für Flugreisende weitreichende Folgen haben. Die Richter entschieden, dass eine Airline bei Stornierung den gesamten Flugpreis zurückzahlen muss. Das gilt auch für Anbieter aus dem europäischen Ausland - entscheidend ist nur, dass der Flug in Deutschland hätte starten sollen.

Der Streitwert im verhandelten Fall betrug nur 604,32 Euro. Die Fluggesellschaften müssen nach dem Urteil jedoch mit deutlich höheren Kosten rechnen.

Gesetzliche Regelung

Wenn ein Passagier sein Ticket storniert, hat er nicht nur Anspruch auf Steuern und Gebühren, nach Auffassung des Frankfurter Landgerichts steht ihm auch das gezahlte Beförderungsentgelt zu.

Wenn die Airline einen Teil des Geldes einbehalten will, muss sie konkret darlegen können, welche Kosten ihr entstanden sind. Im verhandelten Fall war die Fluggesellschaft dieser Forderung nicht nachgekommen und muss nun die volle Summe zurückzahlen.

Interessant ist das Urteil zudem, weil es die Rechte der Verbraucher auch gegenüber ausländischen Airlines stärkt. Die betroffene italienische Gesellschaft argumentierte, dass ein deutsches Gericht gar nicht für sie zuständig sei. Das ist unzutreffend: Wenn ein Unternehmen eine Dienstleistung in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringt, dürfen die Verbraucher aber auch ein dortiges Gericht anrufen.