Bei der Begleichung der Stromrechnung nicht in Verzug geraten

Von Melanie Ruch
9. Juli 2012

Innerhalb der letzten fünf Jahre sind die Stromkosten in Deutschland um rund 25% gestiegen. Kein Wunder, dass immer mehr Haushalte bei der Begleichung ihrer Stromkosten Probleme haben. Das Begleichen der Stromrechnung sollte jedoch, genau wie die Zahlung der Miete, immer Vorrang haben, denn bereits bei einem Verzug von 100 Euro können Stromanbieter ihren Kunden den Strom abstellen und zwar so lange, bis die Rechnung beglichen ist. Zu dem ausstehenden Rechnungsbetrag gesellen sich im Falle der Nicht-Begleichung außerdem noch rund 200 Euro Gebühren für Mahnungen und die Sperrung des Stromanschlusses.

Bevor Kunden, die auf Grund finanzieller Nöte ihre Stromrechnung nicht begleichen können, ihrer Zahlung nicht nachkommen, sollten sie sich in jedem Fall mit den Stromanbieter in Verbindung setzen. In der Regel zeigen sich diese kulant und vereinbaren mit dem Kunden eine Ratenzahlung. Auch die Verbraucherzentrale und eine Schuldnerberatung stehen Betroffenen mit wertvollen Ratschlägen zur Seite.

In bestimmten Einzelfällen kann beim Sozialamt auch eine Übernahme der Energieschulden beantragt werden. Aber auch hier gilt: Nur wer schnell Hilfe sucht, kann den Schaden noch einigermaßen begrenzen.