Bei drohender Gefahr HIV-Test auch ohne Einwilligung des Betroffenen
In bestimmten Gefahrensituationen soll eine Blutabnahme für einen HIV-Test auch ohne Einverständnis des betroffenen Patienten möglich sein, wenn es nach dem Willen der Politiker in Sachsen-Anhalt geht. Doch dies wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz bezüglich der körperlichen Unversehrtheit nach Artikel 2, wie die Deutsche Aids-Hilfe warnt.
Nach der ersten Lesung im Landtag, wo der Gesetzesentwurf vorgestellt wurde, wird sich nun der Ausschuss für Inneres mit diesem Thema beschäftigen. Die Änderung soll dem Schutz der Personen dienen, die durch eine besondere Infektionsgefahr gefährdet sind oder waren, so beispielsweise bei Opfern einer Vergewaltigung. Aber auch Rettungshelfer sowie Polizisten sind oftmals einer solchen Gefahr der Ansteckung durch HIV-Infizierte ausgesetzt.
Grundsätzlich wird niemand zu einem solchen Test gezwungen, aber wenn andere Personen mit davon betroffen sind, so dient ein solcher Test der Abwehr einer Gefahr.