Bei einem Verstoß gegen die Glaubensgrundsätze kann ein kirchlicher Arbeitgeber kündigen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
29. September 2010

Wer in einer kirchlichen Einrichtung arbeitet, dem kann bei einem Verstoß gegen die Glaubensgrundsätze sogar die Kündigung drohen. So war ein Chefarzt in einem katholischen Krankenhaus angestellt und nachdem er nach seiner Scheidung ein zweites Mal heiratete wurde ihm gekündigt, da in seinem Arbeitsvertrag die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre verlangt wurde.

Gegen die Kündigung klagte der Chefarzt und bekam jetzt beim Arbeitsgericht in Düsseldorf Recht, denn der Arbeitgeber muss bei einem solchen Fall auch den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten. Weil nämlich in dem Krankenhaus auch evangelische Mitarbeiter eingestellt werden, für die eine zweite Eheschließung kein Verstoß bedeutet, darf der Arbeitgeber die Angestellten einer Konfession nicht mehr bestrafen als andere.

Auch hatte die Krankenhausleitung schon lange vorher von dem neuen Verhältnis ihres Chefarztes erfahren und darauf nicht reagiert, denn schon zu diesem Zeitpunkt wäre das neue Verhältnis ein Verstoß zu dem bestehenden Arbeitsvertrag gewesen und nicht erst nach der Hochzeit.