Bei Erbschaft eines Autos umgehend die Kfz-Versicherung informieren

Von Max Staender
27. März 2014

Nach dem Ableben des Besitzers sollte man als Erbe so schnell wie möglich die entsprechende Kfz-Versicherung informieren, um diese über die neuen Eigentümerverhältnisse in Kenntnis zu setzen.

Steuerliche Vorteile durch rechtzeitige Informationsweitergabe

Laut Bianca Boss vom Bund der Versicherten bleibt im Todesfall der Versicherungsschutz zwar bestehen, jedoch ändert sich neben dem Besitzer auch die Beitragshöhe sowie die Prozente des Schadenfreiheitsrabatts. Auch wenn ein geerbtes Fahrzeug einige Pflichten mit sich bringt, dürfte sich der Aufwand insbesondere bei älteren Autos zumindest steuerlich gesehen durchaus lohnen.

Sofern der Wert des Wagens die Grenze von 12.000 Euro nicht übersteigt, muss es nämlich nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz nicht versteuert werden.