Bei falscher PS-Angabe darf Käufer das Auto zurückgeben

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
11. Juni 2012

Macht ein Autoverkäufer im Kaufvertrag eine falsche PS-Angabe, so ist der Käufer dazu berechtigt, den Wagen zurückzugeben. Zu diesem Urteil kam in einem besagten Fall das Kammergericht Berlin.

Liegt solch ein Fall vor, gilt das verkaufte Auto als mangelhaft und es ist nicht die Rede von einer "dem Käufer zumutbaren Konstruktionsabweichung", so das Gericht weiter.