Bei fehlerhaften Hüftprothesen können Patienten eine Entschädigung verlangen

Von Melanie Ruch
27. Februar 2012

Nicht selten kommt es vor, dass sich künstliche Hüftprothesen als fehlerhaft erweisen und sie bereits nach kürzester Zeit wieder ausgetauscht werden müssen. Betroffene brauchen das jedoch nicht einfach so hinnehmen, sondern können eine Entschädigung verlangen.

Die "Apotheken Umschau" rät in diesem Fall die Verzichtserklärung im Krankenhaus nicht zu unterschreiben und sich das fehlerhafte Implantat nach der Operation aushändigen zu lassen, da es als Beweisstück dient. Im Zweifelsfall empfiehlt sich einen Anwalt hinzuzuziehen, der sich mit Medizinrecht auskennt.