Bei häufiger Krankheit hat der Arbeitgeber ein Auskunftsrecht
Arbeitnehmer müssen ihren Arzt teilweise von der Schweigepflicht entbinden, wenn sie in kurzen Abständen mehrmals erkranken, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Az. 5 AZR 389/04).
Der Arbeitgeber müsse nur dann weiter Lohn zahlen, wenn der Patient nachweisen kann, dass es sich um eine "neue" und nicht um eine Folgekrankheit handelt.