Bei hartnäckiger Nachstellung droht Ordnungshaft

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. April 2010

Bei äußerst hartnäckigen Nachstellungen, im Fachjargon auch als Stalking bezeichnet, kann auch ein Freiheitsentzug drohen, damit das Opfer geschützt wird.

Ein Amtsgericht in Germesheim hatte einem Ehemann untersagt in irgendeiner Weise mit seiner Frau Kontakt aufzunehmen, so beispielsweise durch Telefonate, SMS und E-Mails, doch der Ehemann hielt sich nicht daran, so dass ihm Haft angedroht wurde, was auch das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) als zulässig bestätigte. Wenn einfache Strafen, so zum Beispiel in Form von Geldstrafen, nicht wirken, so sei auch eine Ordnungshaft angebracht, so das Gericht.