Bei Hartz-IV keinen Anspruch auf Informationsliteratur

Von Marion Selzer
8. Oktober 2012

Wer als Hartz-IV-Empfänger seine Rechte kennt, ist klar im Vorteil und kann bei den Behörden in der Regel mehr Gelder abkassieren. Allerdings haben Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf die Zahlung entsprechender Literatur, in der sie sich informieren können, so das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.

Ein Bürger hatte auf die Zahlung von über 1300 Euro geklagt, die er benötigt hatte, um sich über seine Rechte als Hartz-IV-Empfänger zu informieren. Als ihm die Agentur für Arbeit die Gelder verwehrte, zog er vor Gericht, allerdings ohne Erfolg.

Nach Ansicht der Richter aller Instanzen liegt hier kein Fall für ein menschenwürdiges Existenzminimum vor. Der Mann muss die Kosten daher selber tragen.