Bei Krankheit sofort die Krankenkasse benachrichtigen, auch wenn man im Urlaub ist

Wird ein Krankheitsfall nicht sofort bei der Krankenkasse gemeldet, kann diese Zahlungen ablehnen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
17. Januar 2009

Wenn man im Urlaub ist und erkrankt, muss man sofort seine Krankenkasse benachrichtigen, weil man ansonsten keine Ansprüche auf Zahlung eines Krankengeldes hat, wie jetzt auch das Landessozialgericht Hessen in Darmstadt urteilte.

Der Fall war dieser, ein Versicherter, der in Spanien geboren ist, machte in seinem Heimatland Urlaub. Dort erkrankte er und wurde vom dortigen Arzt für 17 Monate krank geschrieben. Aber er hatte seine Krankenkasse in Deutschland nicht informiert.

Erst als er wieder hier erschien, ging er mit dem Antrag der Forderung auf Krankengeld zu seiner Kasse. Diese lehnte aber die Zahlung von 72.000 Euro zu Recht ab, weil der Versicherte seinen Anspruch zu spät geltend gemacht hatte, auch sei die lange Krankheitsdauer aus medizinischer Sicht nicht nachvollziehbar.

Wie das Gericht sagt, hätte der Versicherte spätestens drei Tage nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim spanischen Gesundheitsamt diese dort vorlegen müssen, worauf die deutsche Krankenkasse dann informiert wird und einen Vertrauensarzt ihrer Wahl für eine Kontrolluntersuchung einschalten kann.