Bei Schimmelbildung ist häufig der Mieter verantwortlich

Von Dörte Rösler
14. Oktober 2013

Schimmelbefall in der Wohnung kann verschiedene Ursachen haben. Meist entstehen die schwarzen Flecken an den Wänden jedoch durch falsche Lüften und Heizen. Unter Umständen müssen Mieter sogar Schadenersatz zahlen.

Das Landgericht Saarbrücken gab zum Beispiel einem Mieter die Schuld an der Schimmelbildung, weil er nicht richtig geheizt und gelüftet hat. Der Mieter kam nur um die Kostenübernahme für eine Sanierung herum, weil sein Vermieter versäumt hatte, für die Beseitigung des Schimmels eine Frist zu setzen.

Ebenfalls wegweisend ist ein Urteil des Landgerichts Frankfurt, dass eine Mietminderung für unzulässig erklärt. Im verhandelten Fall hatte ein Mieter seine Mietzahlungen wegen Pilzbefalls gekürzt. Außerdem hatte er einen Gutachter bestellt und diese Kosten auch von der Miete abgezogen.

Die Frankfurter Richter glaubten jedoch dem Gegengutachter des Vermieters: Der Mieter hat den Schimmel selbst verursacht, da er nicht ausreichend gelüftet hat. Berufstätige müssen mindestens morgens und abends stoßlüften.