Bei Schlagzeuglärm aus der Nachbarwohnung ist eine Mietminderung möglich

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Juni 2011

Wenn aus der Nachbarwohnung der Lärm eines Schlagzeug die nötige Ruhe und Entspannung raubt, so hat der Mieter das Recht eine Mietminderung zu bewirken, wie das Landgericht in Berlin urteilte. Zwar hat man als Mieter das Recht für Hausmusik, wozu auch das Schlagzeug gehört, doch gehören auch das Recht für Ruhe und Entspannung gleichermaßen dazu, wie das Landgericht das Urteil begründete.

Bei einem Fall in einem Mehrfamilienhaus hatten Mieter, die im sechsten Stock wohnten, ihre Miete wegen Lärmbelästigung gekürzt, denn der Sohn eines Mieters aus der vierten Etage hatte regelmäßig mit Freunden in der Wohnung Schlagzeug und Elektrogitarre mit Verstärker gespielt. Die Richter stellten sich auf die Seite der Nichtmusiker, die die Miete um fünf Prozent kürzen dürfen. Der Vater der Musiker hatte vor Gericht vorgebracht, dass eine musikalische Ausbildung die kindliche Persönlichkeit fördert, doch die Richter meinten dazu, dass auch die Rücksichtnahme auf die Mitmenschen genauso wichtig ist.