Bei Schnee und Eis kann die Streupflicht bei einem Urlaub auch ein Nachbar übernehmen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
20. November 2012

Wenn ein Grundstücksbesitzer im Winter in den Urlaub fährt, so kann er die Streupflicht für die Gehwege bei Schnee und Eis auch seinem Nachbarn übertragen. Eine zusätzliche Kontrolle braucht man dann nicht durchführen, wenn der Nachbar dies früher auch gut übernommen hatte.

Bei einem Fall kam es bei Glätte auf dem Bürgersteig des beklagten Grundstücksbesitzers zu einem Unfall, wobei sich eine Frau den Ellenbogen verletzte. Aber zu dieser Zeit befand sich der Besitzer in Urlaub und hatte seinem Nachbarn gebeten die Streupflicht zu übernehmen, was dieser schon seit 15 Jahren auch machte.

Das Oberlandesgericht (OLG) urteilte, dass der Grundstücksbesitzer selber nicht haftet, weil er sich auf seinen Nachbarn verlassen hatte, der dies seit Jahren auch gut und ohne Beanstandung durchgeführt hatte.