Streit am Gartenzaun - Was sagen die Gerichte zu den häufigsten Reibereien?

Von Dörte Rösler
6. September 2013

Das Grundstück endet am Zaun, die Rechte der Eigentümer nicht. Die häufigsten Streitthemen sind Lärm, Grillgerüche und überhängende Zweige. Aber auch spielende Kinder und Haustiere sorgen für Konflikte. Die Gerichte urteilen meist eindeutig.

So hat die Spielfreude der lieben Kleinen Vorrang vor dem Ruhebedürfnis des Nachbarn. Lediglich während der Mittagszeit und ab 20 Uhr darf er um Mäßigung bitten. Das Gleiche gilt für Hunde: Wenn sie mittags und nachts kläffen, muss Herrchen sie ins Haus holen.

Bekanntlich sind die Kirschen aus Nachbars Garten am süßesten. Aber auch wenn die Obstbäume verlockend über den Zaun ragen, darf man sie nicht pflücken. Erst wenn sie als Fallobst auf dem Boden gelandet sind, gehören sie dem jeweiligen Grundstückseigentümer.

Und was ist mit überhängenden Zweigen? Ganz klar, der Nachbar muss sie stutzen. Tut er das trotz mehrfacher Aufforderung nicht, darf man selbst aktiv werden - oder einen Gärtner beauftragen. Die Rechnung geht an denjenigen, dem der Baum gehört.

Kaum ein Grundstück ist groß genug, um richtig Fußball zu spielen. Fliegt der Ball nach nebenan, dürfen die Kinder ihn zurückholen. Falls der Nachbar das ausdrücklich verbietet, muss er das Spielzeug selbst wieder über den Zaun werfen.