Bei Trunkenheit am Steuer darf man weiterhin Fahrradfahren

Von Melanie Ruch
15. August 2011

Wer betrunken am Steuer eines Kraftfahrzeuges erwischt wird, verliert zwar seinen Führerschein, darf aber weiterhin Fahrradfahren, schreibt der Auto Club Europa in seiner Mitgliedszeitschrift "ACE Lenkrad" mit Berufung auf das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz.

Wer jedoch mit über 1,6 Promille auf seinem Fahrrad angehalten wird, kann hingegen auch seine Fahrerlaubnis verlieren.