Bei Verlust des Fluggepäcks gibt es maximal 1134 Euro als Entschädigung
Wer kennt nicht das Gefühl, nach dem Flug steht man am Gepäckband und wartet auf seinen Koffer und je weniger Menschen in der Schlange stehen, desto nervöser wird man auch und fragt sich, wo bleibt denn das Gepäckstück?
Nun, wenn der Koffer nicht mehr auftaucht, so bekommt man von der Fluggesellschaft eine Entschädigung, die maximal 1134,71 Euro beträgt, wie jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg festgelegt und entschieden hat. Wer aber in seinem Gepäck wertvollere Sachen einpackt, kann dies vor dem Abflug angeben und muss natürlich dafür extra bezahlen.
Bei dem Fall wollte ein Fluggast von seiner Fluggesellschaft, nachdem sein Koffer unauffindbar blieb, 2700 Euro für den Verlust ersetzt bekommen und zusätzlich noch 500 Euro für "immateriellen" Schaden. Aber das Gericht billigte dem Mann nur die maximale Summe von 1134,71 Euro zu, wobei alle Schäden abgedeckt sind.
Quelle
- http://www.n-tv.de/reise/So-viel-gibts-maximal-wieder-article859505.html Abgerufen am 7. Mai 2010