Bei Wohnsitzanmeldung künftig an Mietnachweis denken

Von Marion Selzer
3. Juli 2012

Um Scheinanmeldungen zu vermeiden, hat der Bundestag ein Gesetz wiedereingeführt, das besagt, dass man zur Anmeldung seines Wohnsitzes einen Mietnachweis vom Vermieter benötigt.

So soll es schwerer werden, einfach irgendwo nach Belieben eine Adresse anzumelden. Das führte in der Vergangenheit oftmals dazu, dass Verdächtige in Häusern gesucht wurden, wo sie überhaupt nicht wohnten. Sie meldeten einfach ihren Wohnsitz irgendwo an, um nach getaner Straftat nicht ertappt werden zu können. Diesem Vorgehen soll nun ein Ende gesetzt werden.

Stimmt der Bundesrat zu, muss man künftig beim Einwohnermeldeamt eine Bescheinigung des Vermieters vorlegen um seinen Wohnsitz an- oder umzumelden.