Beim Auszug kann es Ärger geben

Von Marion Selzer
18. Januar 2012

Nicht selten möchte ein Vermieter von seinem Mieter nach dem Auszug aus der Mietwohnung Entschädigung für den Zustand der Wohnung. Diesen Anspruch kann er auch noch ein halbes Jahr nach der Rückgabe der Wohnung machen.

Diese Frist beginnt allerdings erst dann zu laufen, wenn beide Seiten sich über den Zeitpunkt der Übergabe geeinigt haben. Zieht der Mieter einfach aus, ohne dass der Vermieter davon weiß, beginnt die Frist erst ab Kenntnisnahme des Vermieters zu laufen. Hier gilt der Tag an dem der Vermieter wieder die Schlüssel zur Wohnung in Besitz nimmt.